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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sev-Al Çorap Sanayi ve Dış Ticaret Limited Şirketi
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge über Lieferungen und sonstigen Leistungen, die mit Sev-Al Çorap Sanayi ve Dış Ticaret Limited Şirketi (im Folgenden „wir“, „uns“ oder „ Lieferant “ genannt) geschlossen werden. Sämtliche Aufträge nehmen wir nur unter Einbeziehung unserer jeweils geltenden AGB an.
Die Partei, von der wir einen Auftrag erteilt bekommen haben, wird im Folgenden als "Käufer" bezeichnet.
Lieferant und Käufer werden einzeln oder zusammen als „Vertragsparteien“ oder „Parteien“ bezeichnet.

2. Allgemeine Bestimmungen
2.1. Für den Inhalt eines zwischen uns und dem Käufer geschlossenen Vertrages gelten im Wesentlichen die spezifischen Einzelvereinbarungen, die in unserem Angebot festgelegt sind.
2.2. Falls keine derartigen Vereinbarungen getroffen wurden, bilden keine anderen als die in der AGB festgelegten Bestimmungen. Einkaufsbedingungen unserer Kunden gelten grundsätzlich nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.
2.3. Alle mündlich oder schriftlich abgegebenen Folgeangebote unterliegen ebenfalls der hier vorliegenden AGB, ohne das wir speziell auf diese Bestimmung hinweisen müssen.

3. Auftragserteilung
3.1. Die Bestellliste, welche die Art und Menge der Ware beinhaltet, die der Käufer erwerben möchte, muss bei uns eingegangen sein. Die vom Käufer versandte Bestellliste, dient als Grundlage für die Bestimmung der Art und Menge der Waren.
3.2. Aufträge sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ordnungsgemäß unterzeichnet und schriftlich akzeptiert worden sind. Jede Bestellung stellt eine gesonderte Vereinbarung dar.
3.3. Die Parteien vereinbaren, sofern nicht anders erforderlich, dass rechtlich wirksame Erklärungen oder Bekanntmachungen einer Partei auch elektronisch übermittelt werden können. Sollten solche Erklärungen jedoch außerhalb unserer offiziellen Geschäftszeiten bei uns eintreffen, gelten sie erst ab Beginn unserer Geschäftszeiten am darauffolgenden Arbeitstag als eingegangen. Unsere Geschäftszeiten sind Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr.
3.4. Unmittelbar nach der Annahme der Bestellung, übermitteln wir eine schriftliche Auftragsbestätigung. Sollten wir epdie Bestellung nicht in vollem Umfang innerhalb eines Monats annehmen, so kann die Bestellung vom Käufer widerrufen werden.

4. Preise / Angebote
4.1. Sämtliche Angebote von uns an den Käufer verlieren ihre Gültigkeit, falls der Käufer diese nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Angebots annimmt.
4.2. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten die Preise einschließlich der Verpackung und Lieferbedingungen, die in Einklang mit der INCOTERMS 2000 festgelegt und in unseren Bestellbestätigungen aufgeführt sind.

5. Lieferung und Leistungen
5.1. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung an den in der Bestellung angegebenen Bestimmungsort gemäß INCOTERMS. Die Verpackungs- und Transportbedingungen werden für jede Vereinbarung in Übereinstimmung mit INCOTERMS separat festgelegt.
5.2. Kann der Besteller die Lieferung nicht zum vereinbarten Termin annehmen, so hat der Besteller dies spätestens acht Tage vor dem Liefertermin mitzuteilen. Die daraus entstehende Lagerkosten hat der Besteller zu tragen. In einem solchen Fall verlängert sich der Liefertermin um die Dauer der Unfähigkeit des Käufers, die Lieferung anzunehmen.
5.3 Wenn der Käufer die Waren in seinen Räumlichkeiten entgegennimmt, hat er sich an die geltenden Bestimmungen in Bezug auf Sicherheit, Umwelt- und Feuerschutz zu halten.

6. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
6.1. Einwendungen gegen die in der Rechnung gestellten Forderungen sind vom Käufer innerhalb von fünf Tagen ab Erhalt der Rechnung zu erheben, andernfalls gilt die Forderung als anerkannt.
6.2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat der Käufer die entsprechende Zahlung innerhalb von 120 Tagen nach Lieferung der Produkte und nach Erhalt der Rechnung zu leisten. Andernfalls kommt der Käufer automatisch in Zahlungsverzug. In diesem Fall kommen Verzugszinsen in der Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zur Anwendung.
6.3. Zahlung/Unsicherheitseinrede/Eigentumsvorbehalt
Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt oder erkennbar, die nach pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers entstehen lassen, und zwar auch solche Tatsachen, die schon bei Vertragsschluss vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, so sind wir unbeschadet weiterge­hender gesetzlicher Rechte in diesen Fällen berechtigt, die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen oder die Belieferung einzustellen und für noch ausste­hende Lieferungen Vorauszahlungen oder Stellung angemessener Sicherhei­ten zu verlangen und nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist für die Leistung von solchen Sicherheiten vom Vertrag zurückzutreten.
Wir sind dann auch berechtigt, alle unverjährten Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen.
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren vor, bis alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehungbeglichen sind. Bei einem Zahlungsverzug können wir die Rückgabe der Waren jederzeit verlangen, eine solche Aufforderung stellt keine Grundlage für die Kündigung des Vertrages dar.
6.4.  Der Käufer kann im Rahmen und vor Abschluss des Bestellvorgangs folgende Zahlungsarten wählen: 

a) Banküberweisung
b) Deckungszusage durch eine Factoring-Firma oder in Form einer Bankgarantie

7. Verzögerungen
7.1. Sofern sich der Lieferant bei den Waren und Dienstleistungen nicht die im Vertrag vorgesehenen Liefertermine halt (außer höheren Gewalt) wird ihm eine zusätzliche Frist gewährt und sofern innerhalb dieser zusätzlichen Frist die Ware nicht geliefert wird, behält sich der Empfänger vor den Vertrag zu kündigen.
7.2. Sofern sich bei der Lieferung der Waren im Umfang des Vertrages (teilweise bzw. vollständig) Verzögerungen eintreten, ist der Lieferant verpflichtet diese umgehend mitzuteilen. In diesem Fall muss der Lieferant die Gründe der Verzögerung und für die Lieferung der Ware vorgeschlagenen Stundenplan mitteilen.

8. Höhere Gewalt
8.1. Für Ereignisse höherer Gewalt, die die Erfüllung unserer vertraglichen Leistung erheblich erschweren oder die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, übernehmen wir keine Hahftung. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und andere Arbeitsunruhen, Beschlagnahme, Embargo oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten.
8.2 Jede Vertragspartei wird alles in ihren Kräften stehende unternehmen, was erforderlich und zumutbar ist, um das Ausmaß der Folgen, die durch die höhere Gewalt hervorgerufen worden sind, zu mindern. Die von der höheren Gewalt betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei den Beginn und das Ende des Hindernisses jeweils unverzüglich schriftlich anzeigen.

9. Gewerbliche Schutzrechte
Der Käufer sichert uns zu, dass die von ihm an uns gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben, bestehende Patent-, oder sonstige gewerbliche Schutzrechte, einschließlich Urheberrechte Dritter, nicht berühren und solche Rechte durch die gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben nicht verletzt werden. Eine diesbezügliche Untersuchungspflicht obliegt uns nicht.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit
10.1. Für alle von uns geschlossenen Verträge gelten ausschließlich unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der Republik Türkei unter Ausschluss jeglicher Kollisionsnormen. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
10.2. Gerichtsstand bei sämtlichen Streitigkeiten, die sich bezüglich unserer vertraglichen Beziehungen oder im Zusammenhang mit unseren Lieferungen ergeben, ist der Sitz unserer Firma in Istanbul.

11. Salvatorische Klausel
11.1. Sollten einzelne Bestimmungen oder ein Teil der Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon in keiner Weise berührt.

12. Verjährung
12.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, unterliegen die Ansprüche des Käufers aus den hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Verjährungsfrist von einem Jahr.

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